Wir bieten:

Beratung für Erziehungshilfe/Tandem, Autismus

und Körperliche und Motorische Entwicklung,

Integration/Inklusion,

Prävention,

sprachheilpädagogische Arbeit,

Unterstützung von Flex-Maßnahmen,

Schülerbegleitende Hilfen (SbH),

Schultraining,

Wahrnehmungsförderung,

Psychomotorik und Kooperationskonferenzen

Förderzentrum Pinneberg

Saarlandstr. 4

25421 Pinneberg

04101/26286

Fax 04101/200020

foerderzentrum.pinneberg@schule.landsh.de

www.foerderzentrum-pinneberg.de

Beratung Erziehungshilfe

Auch in diesem Schuljahr stehen im Beratungsteam Erziehungshilfe des Förderzentrums zwei Kolleginnen und zwei Kollegen zur Verfügung.

Die Beratungslehrkräfte kommen in den Unterricht und führen anschließend ein, in besonderen Fällen auch mehrere, Gespräch mit der meldenden Lehrkraft, um die Situation zu klären, andere Sichtweisen zu hören und möglicherweise auch neue Handlungsstrategien zu entwickeln.

Wir bemühen uns,

die Vorgaben zur Inklusion

mit den Bedürfnissen

der Regelschulen

zum Wohle aller Beteiligten

zusammen zu bringen

Beratung Autismus

Im Bereich Autismus stehen drei Kolleginnen bereit zur Unterstützung von Kindern, Eltern und Lehrkräften.

Integration / Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von persönlichen Besonderheiten, an jedem gesellschaftlichen Feld ohne Einschränkungen teilhaben können, also auch an Bildung in den allgemeinbildenden Schulen.

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Lernen, emotionale/soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und in Einzelfällen geistige Entwicklung werden im Einzugsgebiet des Förderzentrums Pinneberg in ihren wohnortnahen Regelschulen unterrichtet.

Sonderschullehrkräfte des Förderzentrums unterstützen diese Schülerinnen und Schüler dort vor Ort stundenweise im Unterricht.

Um die sonderpädagogische Unterstützung in einer Klasse zu maximieren, werden möglichst mehrere Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf gebündelt.

Der sonderpädagogische Förderbedarf wird festgestellt durch ein sonderpädagogisches Gutachten, das von den Lehrkräften des Förderzentrums erstellt wird.

Dieses kann von der besuchten Schule beim Förderzentrum beantragt werden.

Sprachheilpädagogische Arbeit

Sprachheilpädagogische Arbeit wird in drei Bereichen geleistet:

  1. a)als präventive Arbeit in der Eingangsstufe der Grundschulen - hier je nach Absprachen additiv oder immanent

  2. b)als Frühförderung ( Diagnose und Beratung) in Kitas der Stadt und der umliegenden Gemeinden und

  3. c)als Sprachförderstunden für Grundschüler und Kindergartenkinder  am Nachmittag in der sog. Sprachambulanz. Für die Sprachambulanz werden Anmeldungen im Büro des Förderzentrums entgegengenommen, es wird eine Warteliste geführt, die Therapie ist kostenlos. Die Ambulanz ist in den Ferien geschlossen. In der Sprachambulanz findet ebenfalls eine Elternberatung statt und nach Möglichkeit werden Eltern in das Therapiegeschehen einbezogen.

Schülerbegleitende Hilfen (SbH)

Auch in diesem Schuljahr betreut und unterstützen Lehrkräfte des Förderzentrums Pinneberg die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab Klasse 8 in der GuGS im Quellental, der JCS, dem SZN und der Gemeinschaftsschule Achter de Weiden in Schenefeld für den Übergang Schule-Arbeitswelt.

Wahrnehmungsförderung

Das Förderzentrum Pinneberg bietet eine Förderung im Bereich der Wahrnehmung an. Diese bezieht sich auf folgende Bereiche:

  1. a)kinästhetische Wahrnehmung (Lage- und Bewegungsempfinden)

  2. b)taktile Wahrnehmung (passiv mit Hilfe mechanischer Reize durch Berührungen bzw. aktive Erkundungswahrnehmung)

  3. c)visuelle Wahrnehmung (Erkennen von Farben und Formen und die Unterscheidung von Mustern)

  4. d)auditive Wahrnehmung (Fähigkeit, Reize zu unterscheiden, zu lokalisieren und in einen Bedeutungszusammenhang (z. B. Sprachverständnis) zu bringen)

  5. e)vestibuläre Wahrnehmung (Gleichgewichtssinn für die Aufrechterhaltung des Körpers und für die Orientierung im Raum, darüber hinaus Beschleunigungen und Drehbewegungen wahrzunehmen und sich darauf einzustellen)

Diese Förderung wird in einigen Grundschulen im Einzugsgebiet im ersten Jahrgang von den Lehrkräften des Förderzentrums direkt in den Schulen angeboten. In Kleingruppen mit bis zu acht Mädchen und Jungen erfolgt die Förderung ein Mal pro Woche für eine Schulstunde als Zusatzförderung.

Beratung KME

Für den Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung sind zwei Kolleginnen über das Förderzentrum Pinneberg zu erreichen.

kathrin.aholt@buk.sh.lo-net2.de

barbara.stegert@buk.sh.lo-net2.de

Tandem

Das „Tandem“ ist Teil der Beratungstätigkeit Erziehungshilfe.

Das Tandem regelt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe. Es besteht aus einer Mitarbeiterin des Jugendamtes Pinneberg und - bezogen auf das Förderzentrum Pinneberg – aus drei Lehrkräften des Förderzentrums.

Ziel ist eine Filterfunktion bei den Fällen und eine beschleunigte Fallvergabe. Sobald die Zuständigkeit im Jugendamt vergeben und eine Jugendhilfemaßnahme eingerichtet wurde, ist das Tandem nicht mehr zuständig.

Prävention

Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres 6 Jahre alt sind, werden zum jeweils kommenden Schuljahr eingeschult.

Da das Entwicklungsalter von Kindern in diesem Alter sehr unterschiedlich sein kann, gibt es Kinder, die mit den Anforderungen der Grundschule zu diesem Zeitpunkt noch überfordert sein können.

Daher gehen Lehrkräfte des Förderzentrums stundenweise in die Eingangsphase aller Grundschulen, um diese Kinder zu unterstützen und zu fördern. Die Förderung erfolgt im Klassenunterricht, in Kleingruppen und in besonderen Fällen auch in Einzelförderung. Die Inhalte der Förderung werden mit den Grundschullehrkräften abgestimmt und beziehen sich auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Unterstützung von FLEX-Maßnahmen

Innerhalb der Flexmaßnahmen geht es darum, SchülerInnen mit und ohne Förderbedarf durch besondere Hilfestellungen soweit vorzubereiten, dass sie nach 2 oder 3 Jahren ihre Prüfung zum ersten allgemeinen Schulabschluss bestehen können. Die Schüler wechseln normalerweise nach Klasse 7 in die Flexmaßnahme und versuchen, den ersten allgemeinen Schulabschluss (ESA) nach einem zusätzlichen

Kooperatives Schultraining

Das Schultraining ist eine Kooperationsmaßnahme zwischen dem Schulamt des Kreises Pinneberg und der Kreisjugendhilfe. IM Kreis Pinneberg gibt es vier Schultrainingsstandorte Uetersen/Tornesch, Pinneberg, Elmshorn und Wedel.

Schultraining ist eine Unterstützungsmaßnahme, die das Ergebnis eines strukturierten Hilfeprozesses ist und auf einer Erziehungskonferenz vom Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten beschlossen wird. Ziel ist die Reintegration der Kinder und Jugendlichen in die Regelschule. Das Schultraining Pinneberg ist zuständig für Pinneberg, Rellingen und Quickborn.

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